Petition

Sehr geehrte Damen und Herren,

beigefügt die Antwort der Stadt Bad Reichenhall auf die beigefügten Bürgerfragen, hinsichtlich des Betriebs der Anlage von 2012 bis 2016.

(Siehe Anlage).

Dies soll dazu beitragen, damit sie die aktuelle Situation besser kennen.

Folgende Anmerkungen:

1) Die Stadt ist kaum auf die seit Inbetriebnahme bestehenden ( und seit längerem vorliegenden) Fragen eingegangen, nimmt Gutachten (Brandschutz, Löschwasserrückhaltung zu genehmigten Mengen – nicht zur jetzt Situation) nicht zur Kenntnis und verweigert Fragen zu beantworten , die sich aus der Akteneinsicht beim Landratsamt ergeben haben. Man versteckt sich hinter juristischen Auslegungen.

2) Die entscheidende Frage der Verantwortlichkeit für den laufenden Betrieb von 2012 bis 2016 bleibt unbeantwortet.

Es steht die Aussage des LRA im Raum, dass die Stadt für den Betrieb zuständig sei.

Damit ist die Anlage beinahe 4 Jahre in Betrieb, ohne dass für Bürger ersichtlich ist, wer sich um Fragen zu Brandschutz, Abwasser und Löschwasserückhaltung kümmert und wer verantwortlich ist.

Über Jahre hat das LRA auf die Stadt verwiesen und die Stadt auf das LRA.

Hinsichtlich der Löschwasserückhaltung hatte der Kreisbrandrat im August 2015 durchaus eine Notwendigkeit anerkannt, die die Stadt jetz abweist.

Dabei geht es nicht um den aktuellen Zustand, sondern um die seit 2012 genehmigten Mengen.

Diese intransparente Haltung ist für die Bürger nicht nachvollziehbar, gerade auch vor dem Hintergrund der jüngsten Brandkatastrophe in Schneizlreuth.

Zum Glück ist in der Anlage nichts passiert, denn sonst wären die Fragen zu Mängel und Zuständigkeiten gestellt worden.

3) Mittlerweile ist ab 2016 der Betrieb der Anlage sehr eingeschränkt.

Aber es kann nicht sein, dass durch „Aussitzen“ sich wichtige offene Fragen „erledigen“…

Hier geht es um die Klärung und der unmißverständlichen Klarheit der generellen Verantwortung in dieser wichtigen Thematik, auch für künftige ähnlich gelagerte Situationen.

Auch wenn das Landratsamt diese Genehmigung (ohne vorherige Erfüllung der Auflagen) sehr fragwürdig in Betrieb gehen ließ, kann es nicht sein,

dass die Stadt als für den Betrieb verantwortliche Behörde über Jahre nichts macht und bei Fragen dazu auch noch „abblockt“.

4) Unabhängig davon werde ich in dieser Thematik vor Ort (beim OB und Verwaltung) direkt dranbleiben.

 

vielen Dank für Ihre Unterstützung

 

Grüße

Manfred Hofmeister

Information Bayerischer Landtag 14.06.2016 Umweltausschuss

Erfolgreicher Abschluss der Petition vom 12.04.2012

Dem Landratsamt BGL wurde am 28.04.2016 die Stilllegung des Betriebes „msp Ihr Entsorger GmbH“ mitgeteilt.